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   BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73   

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BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73 (https://dejure.org/1973,4823)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1973 - 4 StR 565/73 (https://dejure.org/1973,4823)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1973 - 4 StR 565/73 (https://dejure.org/1973,4823)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil - Abwägung von Strafzumessungstatsachen vor Strafausspruch - Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen besonderer Umstände in der Persönlichkeit und der Tat

Papierfundstellen

  • DRiZ 1974, 62
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72

    Fortgesetztes vorsätzliches Inverkehrbringen von Wein unter irreführender

    Auszug aus BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
    Da jedoch die für die Aussetzung der Vollstreckung hier maßgebenden Gesichtspunkte und die Strafzumessungserwägungen eng miteinander verknüpft sind, ergreift die Revision den Strafausspruch im ganzen, sie wirkt insoweit zugunsten des Angeklagten (§ 301 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - Urteil vom 22.11.1973 - 4 StR 536/73 -).

    Der Revision ist zuzugeben, daß die hier geschilderte "Konfliktsituation", für sich allein betrachtet, keinen besonderen in der Tat des Angeklagten liegenden Umstand darstellt, der eine Strafaussetzung rechtfertigen könnte, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen zum Schuldspruch nicht ohne eigenes Verschulden in die ihn bedrängende wirtschaftliche Notlage geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.1971 - 1 StR 577/70 - vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - und vom 30.1.1973 - 1 StR 551/72 -).

  • BGH, 22.11.1973 - 4 StR 536/73

    Verzahnung der maßgebenden Gesichtspunkte für die Strafaussetzung der

    Auszug aus BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
    Da jedoch die für die Aussetzung der Vollstreckung hier maßgebenden Gesichtspunkte und die Strafzumessungserwägungen eng miteinander verknüpft sind, ergreift die Revision den Strafausspruch im ganzen, sie wirkt insoweit zugunsten des Angeklagten (§ 301 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - Urteil vom 22.11.1973 - 4 StR 536/73 -).

    Der Gesetzgeber hat nämlich bei der Neufassung des § 23 Abs. 2 StGB vor allem an "außergewöhnliche Fälle" gedacht, "die trotz ihres hohen Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann", insbesondere an "einmalige Taten", die in einer ganz besonderen Konfliktslage begangen worden sind" (zuletzt BGH, Urteil vom 22. November 1973 - 4 StR 536/73 -).

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
    Eine erschöpfende Anführung aller letztlich für die Strafzumessung maßgebenden entlastenden und belastenden Umstände ist im Gesetz weder vorgeschrieben noch möglich (vgl. BGHSt 3, 179).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
    Damit hat sie innerhalb des ihr bei der Strafzumessung gewährten Ermessensspielraums die Schwere der Tat in ihrer Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung einerseits und den Grad der persönlichen Schuld des Angeklagten andererseits angemessen berücksichtigt, ohne die gerechte, d.h. schuldangemessene Strafe zu überschreiten (BGHSt 20, 264, 266/267).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
    Zwar ist, worauf die Revision mit Recht hinweist, bei Straftaten, die schweres Unrecht enthalten und hohe Schuld offenbaren und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr führen, Strafaussetzung "grundsätzlich unangebracht" (BGHSt 24, 3, 5; BGH VRS 43, 172 m.w.H.).
  • BGH, 19.01.1971 - 1 StR 577/70

    Begehen einer Tat aus einer außergewöhnlichen Situation heraus - Vorliegen von

    Auszug aus BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
    Der Revision ist zuzugeben, daß die hier geschilderte "Konfliktsituation", für sich allein betrachtet, keinen besonderen in der Tat des Angeklagten liegenden Umstand darstellt, der eine Strafaussetzung rechtfertigen könnte, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen zum Schuldspruch nicht ohne eigenes Verschulden in die ihn bedrängende wirtschaftliche Notlage geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.1971 - 1 StR 577/70 - vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - und vom 30.1.1973 - 1 StR 551/72 -).
  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 551/72

    Allgemeine Abschreckung als Strafzumessungsgrund - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73
    Der Revision ist zuzugeben, daß die hier geschilderte "Konfliktsituation", für sich allein betrachtet, keinen besonderen in der Tat des Angeklagten liegenden Umstand darstellt, der eine Strafaussetzung rechtfertigen könnte, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen zum Schuldspruch nicht ohne eigenes Verschulden in die ihn bedrängende wirtschaftliche Notlage geraten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.1.1971 - 1 StR 577/70 - vom 15.11.1972 - 2 StR 466/72 - und vom 30.1.1973 - 1 StR 551/72 -).
  • BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79

    Manipulation Kilometerstand - § 268 StGB, Kriterium der Abtrennbarkeit,

    Damit sind solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben und von besonderem Gewicht sind (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 622/78).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Kommt der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen bei Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 24, 3; 25, 142; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62) zu dem Ergebnis, daß es sich um einen "außergewöhnlichen Fall" im Sinne dieser Rechtsprechung handelt, und setzt er deswegen eine mehr als ein Jahr betragende, zwei Jahre nicht übersteigende (Gesamt-)Strafe zur Bewährung aus, so muß es dabei grundsätzlich sein Bewenden haben.

    Für diese Aussetzung kommen aber nur "außergewöhnliche Fälle" in Betracht, "die trotz ihres hohen Unrechts- und Schuldgehalts wegen der sie begleitenden und der in der Täterpersönlichkeit liegenden außerordentlichen Umstände insgesamt betrachtet noch in einem (verhältnismäßig) so milden Licht erscheinen, daß die Strafaussetzung ohne Gefährdung der allgemeinen Interessen verantwortet werden kann" (BGH-Entscheidungen BGHSt 24, 3; VRS 46, 101; DRiZ 1974, 62; Urt. v. 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).

    Verfährt der Tatrichter bei der Entscheidung über die Aussetzung einer mehr als ein Jahr betragenden, zwei Jahre nicht übersteigenden (Gesamt-)Strafe nach den vorstehenden Grundsätzen und kommt er dabei nach seinem pflichtgemäßen tatrichterlichen Ermessen zu dem Ergebnis, daß es sich um einen außergewöhnlichen Fall in dem dargelegten Sinne handelt, so muß es dabei sein Bewenden haben (BGH, Urteile in DRiZ 1974, 62 und vom 30. April 1975 - 1 StR 103/75 -).

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Da insoweit eine klare Trennung häufig nicht möglich ist, kommt es auf eine Gesamtwertung an (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1976, 1413; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren kann die Vollstreckung ausgesetzt werden, wenn nicht nur die Sozialprognose günstig ist, sondern auch besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urt. vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75).
  • BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74

    Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube des Fahrzeugs bei hoher

    Auch sind die Erörterungen zur Frage der Strafaussetzung bisher nicht ausreichend (vgl. dazu BGHSt 24, 3; 25, 144; BGH DRiZ 1974, 62).
  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und

    Da insoweit eine klare Trennung häufig nicht möglich ist, kommt es auf eine Gesamtwertung an (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1976, 1413; Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 StR 124/78).

    Daß es sich hier um eine erst nach der Tat eingetretene Besonderheit in der Person des Täters handelt, ist für die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG ohne Belang (BGH bei Dallinger MDR 1974, 365; DRiZ 1974, 62; Urteil vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 -, Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78).

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 663/80

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Reizung zum Zorn) - Strafaussetzung zur

    In der Person des Täters liegende besondere Umstände dürfen im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB auch herangezogen werden, wenn sie erst nach der Tat eingetreten sind (BGH DRiZ 1974, 62; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 -3 StR 351/80).
  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
    Ob die Vollstreckung einer höheren Strafe gemäß § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, d.h. ob auch in der Tat besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift angenommen werden können (vgl. die Entwicklung der Rechtsprechung - auch zur möglichen Verzahnung der täter- und der tatbezogenen Umstände - insbesondere BGHSt 24, 3 = NJW 1971, 151 ; GA 1972, 208 und 1973, 84; DRiZ 1974, 62; VRS 46, 101 und 50, 340; NJW 1976, 1413 ; 1977, 639 und 1247, Nr. 15; OLG Zweibrücken MDR 1973, 514 m. Anm. Blei JA 1973, 535; OLG Frankfurt NJW 1974, 2062 ; s. auch Eser in Schönke-Schröder, 19. Aufl., Rdn. 29 zu § 56 StGB ; Sturm JZ 1970, 85; Römer JR 1973, 448 ff), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen

    Damit sind solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben, von besonderem Gewicht sind und dem Fall den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 622/78).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 384/80

    Vorliegen einer günstigen Sozialprognose bei Aussetzen der Freiheitsstrafe zur

  • BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78

    Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 551/80

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren zur

  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 719/79

    Strafaussetzung aufgrund mildernder Umstände von besonderem Gewicht

  • BGH, 31.03.1981 - 1 StR 816/80

    Voraussetzungen für die Anordnung der Strafaussetzung im Jugendstrafrecht -

  • BGH, 18.03.1981 - 2 StR 780/80

    Voraussetzungen für Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 56/80

    Auswirkungen von Uneinsichtigkeit auf das Strafmaß - Rechtliche Wirkungen eines

  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 767/79

    Versagung der Strafaussetzung auf Bewährung - Gesamtwürdigung der in der Tat und

  • BGH, 06.12.1979 - 1 StR 670/79

    Zulässigkeit einer kurzen Begründung der Versagung einer Strafaussetzung zur

  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 574/78

    Voraussetzungen für die Annahme des für eine fortgesetzte Handlung erforderlichen

  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen von besonderen

  • BGH, 18.02.1976 - 3 StR 474/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur

  • BGH, 30.04.1975 - 1 StR 103/75

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Unterlassung der Einholung eines

  • BGH, 12.06.1980 - 1 StR 33/80

    Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 357/79

    Vergewaltigung einer im Krankenhausbett liegenden Schwester - Begriff der

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78

    Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen - Unwahre Angaben über die

  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 622/78

    Voraussetzung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - "Besondere

  • BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75

    Strafaussetzung ohne Vorliegen einer Konfliktlage - Voraussetzungen einer

  • BGH, 03.10.1979 - 2 StR 240/79

    Anzuwendende Maßstäbe für die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d § 56 Abs. 2

  • BGH, 22.03.1977 - 1 StR 858/76

    Entscheidung des Tatrichters über das Ergebnis der Beweisaufnahme - Aussetzung

  • BGH, 08.07.1976 - 4 StR 221/76

    Verstoß gegen die Bezugscheinpflicht bei Betäubungsmitteldelikten - Anforderungen

  • BGH, 29.06.1977 - 2 StR 86/77

    "Legale" Verbreitung pornographischer Schriften durch die überwiegende Verwendung

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 60/74

    Voraussetzungen für die Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die

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